Aller Anfang ist schwer, heißt es. Das ist schon klar. Dich stört aber, dass im Betrieb niemand wirklich für deine Ausbildung als Lehrling sorgt? Stattdessen verbringst du deinen Arbeitstag mit Kisten schleppen, Kaffee kochen oder sonstigen Hilfsarbeiten?
Die Lehre ist dein Einstiegsticket in die Arbeitswelt. Du hast dich für einen Beruf entschieden und daher ein Recht auf eine gute Ausbildung. Wie viele Stunden du arbeiten musst, wie viel Geld dir zusteht und ob der Chef dir überhaupt Überstunden anordnen kann – all das ist gesetzlich klar geregelt.
Der Chef nimmt es nicht so genau mit deinen Pausen? Du vermisst eine klare Ansprechperson, die für deine Ausbildung zuständig ist?
Mit deinem Betriebsrat und deinem Jugendvertrauensrat hast du starke Partner an deiner Seite, die dir helfen, deine Rechte durchzusetzen. Sie beraten und unterstützen dich. Sie vertreten deine Anliegen im Betrieb.
Sprich mit deinem Betriebsrat und deinem Jugendvertrauensrat, um deine Rechte durchzusetzen.
Die Gewerkschaft verhandelt jährlich mit der Vertretung der Unternehmen deinen Kollektivvertrag. Weshalb das für dich wichtig ist? Dank Kollektivvertrag bekommst du dein Weihnachts- und Urlaubsgeld. Im Kollektivvertrag steht auch, wie viel Geld dir mindestens als Lehrlingseinkommen zusteht.
Die Arbeiterkammer hilft dir, wenn sich dein Betrieb nicht an die Schutzbestimmungen für Lehrlinge hält – etwa, wenn du unter 18 bist und trotzdem ständig zu Überstunden oder Arbeiten am Wochenende eingeteilt wirst.
Du weißt gar nicht so genau, welche Rechte für dich gelten?
Informiere dich mit der AK-Young-Broschüre
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