Der junge Mann blickt selbstbewusst in die Kamera. Sein Job frisst nicht mehr seine Freizeit auf. Länger zu bleiben und das regelmäßig, ständig einspringen zu müssen, das Privatleben nicht mehr planen zu können und seine Gesundheit zu vernachlässigen – all das gehört der Vergangenheit an. Mit starken Partnern hat er nun faire und planbare Arbeitszeiten. Denn mit mithilfe von Betriebsrat, Gewerkschaft und Arbeiterkammer hat er seine Rechte durchgesetzt. Er kennt seine Rechte und hat sie genutzt. Nutze auch du deine Kräfte.  © P. Rigaud, AdobeStock
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Faire und planbare Arbeitszeit 

Vielleicht kennst du das ja: Laut deinem Arbeitsvertrag hast du eine 20-Stunden-Woche. Doch der Chef sagt einfach: „Du bleibst heute länger da, weil wir dich brauchen.“ Und das passiert nicht ab und zu, sondern regelmäßig. Was tun, wenn der Chef den Dienstplan dauernd kurzfristig ändert und die Firma erwartet, dass du wieder einmal einspringst? Auch wenn manche Unternehmen das als selbstverständlich erachten, musst du nicht ständig für die Firma einsatzbereit sein.

Es ist gut, dass du auf deine Freizeit und auf deine Gesundheit achtest. Mit dem Betriebsrat, der Gewerkschaft und der AK stehen dir starke Partner zur Seite, damit du deine Rechte durchsetzen kannst. Sie beraten und unterstützen dich.

Wie „Deine Drei“ drauf schauen, dass deine Arbeitszeit passt

Der Betriebsrat ist dein Ansprechpartner vor Ort. Er hat das Recht, betriebliche Arbeitszeitaufzeichnungen einzusehen und die Einhaltung der Gesetze und Kollektivverträge zu überwachen.

„Mein Job frisst nicht mehr meine Freizeit auf.“ © P. Rigaud, AdobeStock

Die Gewerkschaft verhandelt jährlich mit der Vertretung der Unternehmen deinen Kollektivvertrag. Was das mit der Arbeitszeit zu tun hat? Ganz einfach – neben dem Geld geht es im Kollektivvertrag immer auch um die Arbeitszeit. Im Kollektivvertrag ist geregelt, wie viele  Stunden pro Woche als „Normalarbeitszeit“ gelten – also ob du bei Vollzeit zum Beispiel 40 Stunden, 38 Stunden oder auch weniger pro Woche arbeiten musst. Neue Arbeitszeitmodelle, wie die Möglichkeit der 4-Tage-Woche im Handel, sind ebenfalls in den Kollektivverträgen geregelt. Einige Kollektivverträge sehen auch eine leichtere Erreichbarkeit von mehr Urlaubstagen vor als gesetzlich vorgeschrieben.

Die Arbeiterkammer zieht für dich vor Gericht, wenn es sein muss. Beim Einfordern unbezahlter Überstunden sind Arbeitszeit-Aufzeichnungen vor Gericht das Um und Auf. Dafür müssen die Aufzeichnungen regelmäßig, aktuell und minutengenau geführt werden. Der kostenlose AK Zeitspeicher hilft dir dabei.