Der junge Vater hält sein Baby in den Armen und blickt zufrieden in die Kamera. Sein Chef hat eingesehen, dass für Eltern besondere Rechte gelten. Denn mit der Familie wachsen auch die Herausforderungen. Mit Betriebsrat, Gewerkschaft und Arbeiterkammer hat der junge Vater starke Partner an seiner Seite, die sich dafür einsetzen, dass sich Beruf und Familie gut vereinbaren lassen. Seine Rechte zu kennen und einzufordern stärkt. Nutze auch du deine Kräfte. © P. Rigaud, AdobeStock
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Familienfreundliche Arbeitswelt

Ein Baby kommt zur Welt und nichts ist mehr so, wie es einmal war. Wie lassen sich Beruf und Familie vereinbaren? Welches Kindergeld-Modell passt am besten? Lässt sich die Elternkarenz aufteilen? Welche Rechte haben Eltern, damit Kind und Job nach dem Wiedereinstieg gut vereinbar sind?

Wächst die Familie, wachsen die Herausforderungen. Aber was wäre das Leben ohne unsere Lieben? Mit dem Betriebsrat, der Gewerkschaft und der Arbeiterkammer hast du starke Partner:innen, die sich dafür einsetzen, dass du Beruf und Familie gut vereinbaren kannst.

Wie du „Deine Drei“ für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nutzen kannst

Der Betriebsrat ist dein Ansprechpartner vor Ort, etwa wenn es um die korrekte Anrechnung deiner Karenzzeit bei Vorrückungen und bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs geht, um das Kontakthalten mit dem Betrieb während der Babypause oder deinen Wiedereinstieg. Der Betriebsrat schaut darauf, dass deine Rechte eingehalten werden. Er kann mit dem Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung auch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Unternehmen festlegen.

„Jetzt bestimme ich, wie Job und Familie gehen.“ © P. Rigaud, AdobeStock

Die Gewerkschaft hat für Eltern ein faires Einkommensplus erreicht. Und das kam so: Zeiten der Elternkarenz wurden lange bei der Gehaltsvorrückung ausgeklammert. Die Babypause führte zu einem dauerhaften Einkommensverlust. Bis die Gewerkschaften bei den Verhandlungen der Kollektivverträge in vielen Branchen die volle Anrechnung der Elternkarenz auf die Gehaltsvorrückung erkämpften. Das Parlament hat dann die volle Anrechnung der Babypause auch per Gesetz beschlossen. Für Geburten ab 1. August 2019 werden daher Zeiten der Elternkarenz für alle Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten, voll berücksichtigt. Die Vollanrechnung gilt zudem für jedes Kind.

Du willst mehr? Auch die Gewerkschaft tritt für weitere Verbesserungen ein. Je mehr dabei sind, desto mehr Verhandlungsmacht hat die Gewerkschaft.

Die Arbeiterkammer ist für alle deine Fragen rund um Kindergeld, Karenz und Wiedereinstieg da: Mit Information, Beratung und mit einem digitalen Elternkalender, der für dich individuell alle wichtigen Fristen und Termine rund um die Schwangerschaft, die Karenz und die Elternteilzeit berechnet.